Fraktionssatzung der Freibeuter-Fraktion 2017 bis 2019

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§1 Mitgliedschaft

Gründungsmitglieder der Fraktion sind die Stadträte Ute Elisabeth Gabelmann, René Hobusch, Sven Morlok und Naomi-Pia Witte.
Durch einstimmigen Beschluss können weitere Stadträte aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Verlust der Mitgliedschaft im Stadtrat, durch schriftlich gegenüber der Fraktion erklärten Austritt, mit Eintritt in eine andere Fraktion oder durch Ausschluss.

Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es fortgesetzt erheblich gegen die Grundsätze und Ordnung der Fraktion verstößt und ihr dabei einen schweren Schaden zugefügt hat. Dazu bedarf es eines schriftlichen Antrages eines Fraktionsmitgliedes. Der Betroffene ist nach Antragstellung innerhalb von 14 Tagen durch die Fraktion anzuhören. Über den Ausschluss muss geheim abgestimmt werden, für den Ausschluss bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der anderen Fraktionsmitglieder.

§2 Name

Die Fraktion führt den Namen „Freibeuter“.

§3 Grundsätze

Die Fraktion lässt sich in ihrer Arbeit von folgenden Grundsätzen leiten:
– Freude an der politischen Arbeit
– Schaffung von strategischen Rahmenbedingungen für eine wachsende Stadt
– Beteiligung der Einwohner an den Entscheidungen der Stadt
– Schutz der persönlichen Daten der Einwohner
– Transparente, effiziente, moderne und bürgernahe Verwaltung
– Schutz von Minderheiten

§4 Fraktionsvorstand

Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit des ersten Fraktionsvorstandes endet am 30.06.2018. Die Amtszeit des zweiten Fraktionsvorstandes endet mit Ablauf der Amtszeit des Stadtrates.

Die Wahl des Fraktionsvorstandes erfolgt geheim. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem genügt die einfache Mehrheit.

Der Fraktionsvorsitzende, im Verhinderungsfall der Stellvertreter, vertritt die Fraktion nach außen entsprechend den Vorgaben der Fraktion, verhandelt mit anderen Fraktionen und der Verwaltung entsprechend der Vorgaben der Fraktion, nimmt an interfraktionellen Sitzungen teil und entscheidet in dringlichen Angelegenheiten, soweit eine Fraktionssitzung nicht rechtzeitig einberufen werden kann.

Sind beide Mitglieder des Fraktionsvorstandes verhindert, wird die Fraktion durch die weiteren Mitglieder der Fraktion vertreten.

Die Abwahl eines Mitgliedes des Fraktionsvorstandes richtet sich nach §1 Absatz 4.

§5 Fraktionsfinanzierung

Die Fraktion verwendet die von der Stadt Leipzig für ihre Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend eines einvernehmlich zu beschließenden Haushaltsplans.

Bei Beschluss des Haushaltsplans ist sicherzustellen, dass neben den Mitteln für die gemeinsame Arbeit für jedes Mitglied ausreichend Mittel für die eigene Stadtratsarbeit zu Verfügung stehen.

§6 Öffentliche Stellungnahmen

Stellungnahmen im Namen der Fraktion sind nur im Einvernehmen mit der Gesamtfraktion möglich. Jedem Fraktionsmitglied steht es frei, sich im Namen seiner Partei oder als Stadtrat zu äußern. Dies ist jedoch deutlich zu machen.

§7 Fraktionssitzungen

Fraktionssitzungen finden in der Regel zweimal im Monat statt.
An den Fraktionssitzungen nehmen neben den Fraktionsmitgliedern die Mitarbeiter/-innen mit Rederecht teil.

Bei Differenzen in der Meinungsbildung werden die jeweiligen Positionen dargelegt. Dabei ist von allen Fraktionsmitgliedern auf ein konsensfähiges Ergebnis hinzuarbeiten. Es besteht kein Fraktionszwang. Ein abweichendes Stimmverhalten ist der Fraktion vor der Abstimmung anzuzeigen.

Im Falle einer anstehenden Abstimmung in einem Fachausschuss sollte das Ausschussmitglied die Meinung der Fraktion vertreten. Vom Fraktionsbeschluss abweichendes Verhalten muss das Ausschussmitglied dem Fraktionsvorstand umgehend mitteilen.

Die Fraktion kann zu ihren Sitzungen Gäste zulassen.

§8 Anträge und Anfragen

Für Anträge und Anfragen im Namen der Fraktion ist das Einvernehmen aller Fraktionsmitglieder erforderlich. Die Fraktion gibt eine Patronatserklärung für Anträge einzelner Fraktionsmitglieder ab.

§9 Besetzung der Gremien

Die Besetzung der Gremien (Ausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, Zweckverbände etc.) erfolgt einvernehmlich. Sofern keine Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen, haben die Gremienvertreter die Fraktion im Vorfeld über die Inhalte und im Nachhinein über die Ergebnisse zu informieren.

§10 Fraktionsgeschäftsstelle

Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen der Fraktion und der Ratsversammlung vor. Sie koordiniert Information, Post und Kommunikation der Fraktion und verteilt die eingehende Post an die Stadträte. In der Geschäftsstelle wird eine zentrale Ablage für die Drucksachen, Anfragen, Anträge usw. der Fraktion geführt.

Die Geschäftsstelle beschäftigt einen Fraktionsgeschäftsführer und weitere Mitarbeiter. Personalentscheidungen werden einvernehmlich getroffen.

§11 Ausschluss von Zusammenarbeit

Eine Zusammenarbeit mit der NPD wird von der Fraktion ausgeschlossen.
Eine prinzipielle Zusammenarbeit mit der AfD wird ebenso ausgeschlossen. Bei Sachfragen entscheidet die Fraktion im Einzelfall.

§12 Inkrafttreten

Die Fraktion gründet sich mit Wirkung zum 03.05.2017. Vorstehende Satzung tritt am 03.05.2017 in Kraft.

Unterzeichnet am 01.05.2017 von René Hobusch, Ute Elisabeth Gabelmann, Sven Morlok und Naomi-Pia Witte.