Anfragen Ratsversammlung

Ordnungsamt-Kontrollen am Osterwochenende

Bild von Larisa Koshkina auf Pixabay

Sachverhalt:
Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung die Kontrolle der Vorschriften in Bezug auf Parken auf Radwegen erst anmahnen mußte, konnte der geneigte Leser befriedigt feststellen, daß wiederum die Kontrolle der vorschriftsgemäßen Einhaltung des Tanzverbots vom Ordnungsamt in der Leipziger Volkszeitung in Aussicht gestellt.

Ich frage daher an:
1. In welchem Zeitraum über Ostern wurden Kontrollen durchgeführt? Wie wurden die Kontrollen durchgeführt (stichprobenartig, Hinweisen nachgehend etc.)? Welche Anzahl Kontrollen wurde durchgeführt?

Das Ordnungsamt, hier das Sachgebiet Gewerbebehörde veranlasste anlässlich der besonderen Schutzvorschriften des § 6 SächsSFG für Karfreitag, den 19.04.2019, insgesamt neun Kontrollen zur Einhaltung des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen. Das Fachamt verfolgte unter anderem durch Internet- und Radiowerbung angekündigte Tanzveranstaltungen. Im Zuge dessen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes insgesamt elf Objekte kontrolliert.

2. Welche Ergebnisse erbrachten die durchgeführten Kontrollen? Wurden Bußgelder verhängt? Falls ja, in welcher Höhe? Welche anderen Maßnahmen oder Sanktionen zur Durchsetzung des Tanzverbots wurden ergriffen?

Im Ergebnis der Kontrollen wurden gegen drei Objekte Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen des § 6 Nr. 1 SächsSFG eingeleitet. Außerdem wurden durch die Gewerbebehörde vorab für drei Objekte, welche nachweislich Internetwerbung und/oder Radiowerbung veranlassten, entsprechende Untersagungsverfügungen ausgesprochen.

3. Welche Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen an sogenannten stillen Feiertagen wurden sonst festgestellt?

Eine Auswertung ist zum einen mangels statistischer Erhebungen und zum anderen aufgrund des Fehlens des Begriffs eines sogenannten stillen Feiertages nicht möglich.

An frühlingshaften Tagen wie am Osterwochenende sind auch weitere Verstöße gegen bestimmte Regelungen üblich.
4. Wurden weitere Kontrollen bezüglich an Feiertagen üblichen Regelverstößen (Eiersuche in Naturschutzgebieten, Picknick auf ausdrücklich als „Bienenwiesen“ gekennzeichneten Flächen etc.) veranlaßt? Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen? Falls nein, warum erfolgten keine Kontrollen?

Nein, da das Ordnungsamt, hier das Sachgebiet Gewerberecht nur Kontrollen beauftragen kann, wenn es eine gesetzliche Eingriffskompetenz bzw. Zuständigkeit dazu inne hat. Dies ist bei den genannten Beispielen nicht der Fall.

Link ins AllRIS:
Anfrage VI-F-08040
Antwort der Stadtverwaltung

Über

Leipzigerin aus Leidenschaft. Verliebt in die Stadt. Mutter eines Zirkuskaters. Kennt die beste Eisdiele der Stadt.