Beschlußvorschlag
Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2020 eine Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Leipzig vor.
Sachverhalt
In Leipzig erleben wird aufgrund des Bevölkerungswachstums einen rege Bautätigkeit, manche sprechen von einem regelrechten Boom. Dies hat jedoch leider dazu geführt, daß die optische und ästhetische Qualität der errichteten Gebäude leidet.
Über drei Millionen Touristen jährlich kommen nach Leipzig. Nicht wenige rühmen die Schönheit der Stadt und ihrer alten Bauten, welche den Krieg überstanden habe bzw. mühevoll wieder restauriert wurden.
Leider erreichen neu errichtete Gebäude nicht die Qualität, wie wir sie von unserem Stadtbild erwarten dürfen. Sie wirken austauschbar und berücksichtigen kaum örtliche Eigenheiten oder Einpassungen in die Umgebung.
Auch die Einrichtung von Gestaltungswettbewerben bzw. die Tätigkeit des Gestaltungsforums hat oftmals nur das Schlimmste verhindern können.
Eine Satzung würde es Bauherren wie Stadtverwaltung erleichtern, Unsicherheiten zu vermeiden und Mindeststandards im optischen Erscheinungsbild setzen können, wie sie in vielen anderen Kommunen üblich sind.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-08074
Verwaltungsstandpunkt
Status
im Verfahren
Contents
Beschlußvorschlag
Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2020 eine Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Leipzig vor.
Sachverhalt
In Leipzig erleben wird aufgrund des Bevölkerungswachstums einen rege Bautätigkeit, manche sprechen von einem regelrechten Boom. Dies hat jedoch leider dazu geführt, daß die optische und ästhetische Qualität der errichteten Gebäude leidet.
Über drei Millionen Touristen jährlich kommen nach Leipzig. Nicht wenige rühmen die Schönheit der Stadt und ihrer alten Bauten, welche den Krieg überstanden habe bzw. mühevoll wieder restauriert wurden.
Leider erreichen neu errichtete Gebäude nicht die Qualität, wie wir sie von unserem Stadtbild erwarten dürfen. Sie wirken austauschbar und berücksichtigen kaum örtliche Eigenheiten oder Einpassungen in die Umgebung.
Auch die Einrichtung von Gestaltungswettbewerben bzw. die Tätigkeit des Gestaltungsforums hat oftmals nur das Schlimmste verhindern können.
Eine Satzung würde es Bauherren wie Stadtverwaltung erleichtern, Unsicherheiten zu vermeiden und Mindeststandards im optischen Erscheinungsbild setzen können, wie sie in vielen anderen Kommunen üblich sind.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-08074
Verwaltungsstandpunkt
Status
im Verfahren