Beschlußvorschlag
Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung. Die Finanzierung und Errichtung kann im Rahmen von vertraglich entsprechend gesicherten Kompensationsmaßnahmen oder in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen erfolgen, in deren Betreuung es übergehen kann.
Sachverhalt
Gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelten diverse Fledermausarten europaweit als gefährdet. In Deutschland gilt für sie ein entsprechend strenger Artenschutz.
Fledermäuse werden jedoch oft, so wie viele Tierarten, durch Erschließung und Bebauung von Grundstücken ihres Lebensraums beraubt. Auch durch das zeitnahe Entfernen morscher Baumteile und abgestorbener Bäume verlieren sie nach und nach ihre Behausungen. Im Rahmen der Maßnahmen ist es notwendig, den Tieren einen geeigneten Ausgleich an Lebensraum zu ermöglichen.
Studierende des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig haben einen Fledermausturm entwickelt, der gleichermaßen spaltenbewohnenden Fledermausarten Unterschlupf bietet und sich als Kunstwerk in das Stadtbild integriert. Darüber hinaus trägt er seinen Teil zur naturwissenschaftlichen Bildung bei, wenn man sich über die Gründe seiner Errichtung informiert.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Tierschutzbeirat
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-05628
Verwaltungsstandpunkt
Status
Contents
Beschlußvorschlag
Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung. Die Finanzierung und Errichtung kann im Rahmen von vertraglich entsprechend gesicherten Kompensationsmaßnahmen oder in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen erfolgen, in deren Betreuung es übergehen kann.
Sachverhalt
Gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelten diverse Fledermausarten europaweit als gefährdet. In Deutschland gilt für sie ein entsprechend strenger Artenschutz.
Fledermäuse werden jedoch oft, so wie viele Tierarten, durch Erschließung und Bebauung von Grundstücken ihres Lebensraums beraubt. Auch durch das zeitnahe Entfernen morscher Baumteile und abgestorbener Bäume verlieren sie nach und nach ihre Behausungen. Im Rahmen der Maßnahmen ist es notwendig, den Tieren einen geeigneten Ausgleich an Lebensraum zu ermöglichen.
Studierende des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig haben einen Fledermausturm entwickelt, der gleichermaßen spaltenbewohnenden Fledermausarten Unterschlupf bietet und sich als Kunstwerk in das Stadtbild integriert. Darüber hinaus trägt er seinen Teil zur naturwissenschaftlichen Bildung bei, wenn man sich über die Gründe seiner Errichtung informiert.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Tierschutzbeirat
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-05628
Verwaltungsstandpunkt
Status