Stadtpolitik Weltlage

Postmappe

Informationen zum Thema Schwangerschaft

Bild von andreas160578 auf Pixabay

Sehr geehrte Frau Gabelmann,

Ihre Anfrage ist an unsere Beratungsstelle weiter geleitet worden. Anbei schicke ich Ihnen den Link, in welchem die Beratungsstellen zu finden sind. Hier finden Sie und auch die betroffenen Frauen ausführliche Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen.

Was gesetzlich durch den §219a StGB verboten ist mit der Überschrift „Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch“ sind Informationen von Ärzten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. D.h. sie werden keine Webseiten der Praxen finden, wo das Erwähnung findet. Sicher haben Sie in den Zusammenhang von dem Urteil gegen Dr. Kristina Hänel vom November 2017 gehört, wodurch das Verbot noch einmal bekräftigt wurde.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen haben selbstverständlich Informationen dazu und diese dürfen von uns auch weitergegeben werden. Da jede Frau mit dem Wunsch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen eine Beratungsstelle aufsuchen muss, um den notwendigen Beratungsschein zu bekommen, gibt es auch Zugang zu allen nötigen Informationen.

Für weitere Fragen stehe ich sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Über

Leipzigerin aus Leidenschaft. Verliebt in die Stadt. Mutter eines Zirkuskaters. Kennt die beste Eisdiele der Stadt.