Anträge Ratsversammlung

Neue Wohnformen

Hausboote für Leipzig

Bild von Constanze Riechert-Kurtze auf Pixabay

Contents

Beschlußvorschlag

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Sachverhalt

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine „Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Verweisung in Gremien/Beratungsfolge

Fachausschuß Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuß Wirtschaft und Arbeit
Fachausschuß Umwelt und Ordnung
Jugendbeirat/Jugendparlament

Link ins AllRIS

Vorlage VI-A-04482
Verwaltungsstandpunkt

Status

abgelehnt

Über

Leipzigerin aus Leidenschaft. Verliebt in die Stadt. Mutter eines Zirkuskaters. Kennt die beste Eisdiele der Stadt.