Anfragen Ratsversammlung

Transparenz und Geheimhaltung im Leipziger Stadtrat

Sachverhalt:
Derzeit beschäftigen sich einige Anträge im Verfahren mit dem Verhältnis von Transparenz und notwendiger bzw. gesetzlich vorgeschriebener Geheimhaltung für die Stadträte.

Hierzu frage ich an:

1. Wann und in welchem Umfang sind die Leipziger Stadträte im Umgang mit Geheimhaltung, Datenschutz sowie den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung und Entsorgung von nicht-öffentlichen und/oder geheimen Unterlagen geschult worden? In welchen Abständen werden diese Schulungen erneuert bzw. aufgefrischt?

2. Welche Möglichkeiten der Dokumentenvernichtung können die Stadträte nutzen? Wo, wann und in welchem Umfang stehen diese Möglichkeiten zur Verfügung?

3. Wieviele der Fraktionsgeschäftsstellen sind mit Dokumentenvernichtern (z.B. Schreddern) bzw. entsprechenden Dokumenten-Abholbehältern ausgestattet? Ggf.: wann und in welchem Umfang wird eine entsprechende Ausstattung nachgeholt?

4. Durch welche Maßnahmen sorgt die Stadtverwaltung dafür, das Aufkommen von nicht-öffentlichen bzw. geheimzuhaltenden Unterlagen bei den Stadträten zu minimieren?

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Antwort der Stadtverwaltung