Gemeinschaftsantrag mit Stadtrat Weber, Stadträtin Schenk (beide SPD-Fraktion), Stadträtin Riekewald, Stadtrat Schlegel (beide Linksfraktion) sowie Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Stadtrat Deissler (WVL)
Beschlußvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Vorhabenträger des Bauvorhabens auf den Flurstücke 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld dafür ein zu setzen, dass ein Anteil von 30% aller Wohneinheiten als angemessener Wohnraum im Sinne des Beschluss DS-0687/14 in Größe und Ausstattung geschaffen werden. Sollte von diesem Anteil im weiteren Planungsverlauf abgewichen werden, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert, für den Vorhabenbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dem Stadtrat bis zum zweiten Quartal 2017 vorzulegen.
Sachverhalt
Der Vorhabenträger auf den Flurstücken 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld ist die LEIPZIGSTIFTUNG. „Die LEIPZIGSTIFTUNG ist eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen. Diese wurden 1949 zunächst zu zehn Stiftungen und 1951 dann zu einer örtlichen Sammelstiftung zusammengefasst. 1992 beschloss der Stadtrat Leipzig die noch bestehende „Sammelstiftung der Stadt Leipzig“ in die Bürgerstiftung Leipzig zu überführen. Die Bürgerstiftung Leipzig war als Rechtsnachfolgerin der Sammelstiftung eine der Stiftungen, die über die DDR hinaus besteht und an der sich Stiftungsarbeit in der DDR aufzeigen lässt. Mit einer Satzungsänderung erfolgte 2015 die Umbenennung zur LEIPZIGSTIFTUNG.“
Der fünfköpfige Vorstand besteht aus zwei Bürgermeistern und drei vom Oberbürgermeister bestellte Vertretern u.a. der Kulturbürgermeisterin. Der siebenköpfige Stiftungsrat wird zum einen vom Stadtrat (vier Vertreter) und zum anderen vom Oberbürgermeister (drei Vertreter) benannt (vgl. Satzung der Leipzigstiftung).
Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach sozialem und bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt, vor allem in den Segmenten Ein- und Vierraumwohnungen und größer, sind die Antragsteller der Auffassung, dass gerade auch die LEIPZIGSTIFTUNG bei diesem Bauvorhaben ihrer besonderen Verantwortung dahingehend und im Sinne des Wohnungspolitischen Konzeptes nachkommen sollte.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuß Stadtentwicklung und Bau
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-03787
Verwaltungsstandpunkt
Status
geändert beschlossen
Gemeinschaftsantrag mit Stadtrat Weber, Stadträtin Schenk (beide SPD-Fraktion), Stadträtin Riekewald, Stadtrat Schlegel (beide Linksfraktion) sowie Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Stadtrat Deissler (WVL)
Contents
Beschlußvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Vorhabenträger des Bauvorhabens auf den Flurstücke 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld dafür ein zu setzen, dass ein Anteil von 30% aller Wohneinheiten als angemessener Wohnraum im Sinne des Beschluss DS-0687/14 in Größe und Ausstattung geschaffen werden. Sollte von diesem Anteil im weiteren Planungsverlauf abgewichen werden, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert, für den Vorhabenbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dem Stadtrat bis zum zweiten Quartal 2017 vorzulegen.
Sachverhalt
Der Vorhabenträger auf den Flurstücken 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld ist die LEIPZIGSTIFTUNG. „Die LEIPZIGSTIFTUNG ist eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen. Diese wurden 1949 zunächst zu zehn Stiftungen und 1951 dann zu einer örtlichen Sammelstiftung zusammengefasst. 1992 beschloss der Stadtrat Leipzig die noch bestehende „Sammelstiftung der Stadt Leipzig“ in die Bürgerstiftung Leipzig zu überführen. Die Bürgerstiftung Leipzig war als Rechtsnachfolgerin der Sammelstiftung eine der Stiftungen, die über die DDR hinaus besteht und an der sich Stiftungsarbeit in der DDR aufzeigen lässt. Mit einer Satzungsänderung erfolgte 2015 die Umbenennung zur LEIPZIGSTIFTUNG.“
Der fünfköpfige Vorstand besteht aus zwei Bürgermeistern und drei vom Oberbürgermeister bestellte Vertretern u.a. der Kulturbürgermeisterin. Der siebenköpfige Stiftungsrat wird zum einen vom Stadtrat (vier Vertreter) und zum anderen vom Oberbürgermeister (drei Vertreter) benannt (vgl. Satzung der Leipzigstiftung).
Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach sozialem und bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt, vor allem in den Segmenten Ein- und Vierraumwohnungen und größer, sind die Antragsteller der Auffassung, dass gerade auch die LEIPZIGSTIFTUNG bei diesem Bauvorhaben ihrer besonderen Verantwortung dahingehend und im Sinne des Wohnungspolitischen Konzeptes nachkommen sollte.
Verweisung in Gremien/Beratungsfolge
Fachausschuß Stadtentwicklung und Bau
Link ins AllRIS
Vorlage VI-A-03787
Verwaltungsstandpunkt
Status
geändert beschlossen