Anfragen Ratsversammlung

Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als Grundversorger

Bild von Peter Stanic auf Pixabay

Sachverhalt:
Die Stadtwerke Leipzig sind ein Unternehmen der Stadt Leipzig. Als sogenannter Grundversorger versorgen die Stadtwerke Leipzig auch und gerade jene Haushalte mit Strom, welche von anderen Unternehmen als Kunden abgelehnt werden (z.B. aufgrund Zahlungsausfalls oder Schufa-Eintrags). Es ist diesen finanziell schwachen Haushalten daher sowieso schon nur eingeschränkt möglich, auf ihre Stromkosten aktiv Einfluß zu nehmen (vorausgesetzt, sämtliche Einsparungsmöglichkeiten durch Stromsparen wurden bereits ausgeschöpft). Sie sind gezwungen, die Preispolitik des Grundversorgers hinzunehmen.

Ich frage daher an:
1. Ist es zutreffend, daß Haushalten, welche aufgrund finanzieller Schwierigkeiten eine Ratenzahlung für eine Stromrechnung begehren, folgende Bedingungen gestellt werden:
– die Ratenzahlung ist an eine Anzahlung von mindestens 40% des Gesamtbetrages gebunden
– die Laufzeit beträgt maximal sieben Monate
– zusätzlich wird ein Entgelt für den Abschluß und die Durchführung einer Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 22 Euro erhoben
– die Hauptforderung bei Abschluß der Vereinbarung wird mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst
– bevor eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden kann, müssen bereits fällige Abschläge ausgeglichen sein?

Ist es ferner zutreffend, daß Haushalte, welche den Stadtwerken Rechnungsbeträge schulden, nicht in einen günstigeren Tarif (z.B. Bestpreis) bei den Stadtwerken wechseln können?

Sollten oben genannte Informationen zutreffen, frage ich weiter an:
2. Wie nehmen die Stadtwerke Leipzig als Grundversorger der Stadt Leipzig und ihrer Einwohner ihre soziale Verantwortung wahr?

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Antwort der Stadtverwaltung