Anträge Ratsversammlung

Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung

Kein traditionelles Verbrennen von Tieren im Osterfeuer mehr

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Beschlußvorschlag

Der §9 wird wie folgt ergänzt:
(3) Vor dem Abbrennen von Lager- und Brauchtumsfeuern muß der abzubrennende Stapel nochmals umgeschichtet werden, um zu verhindern, daß durch das Feuer im Holzstapel befindliche Wirbeltiere zu Schaden kommen.

Sachverhalt

Da Feuerstapel meist über längere Zeit aufgeschichtet werden, kommt es nicht selten vor, daß in dieser Zeit kleine Wirbeltiere wie Igel oder Marder im Holzstapel Schutz und Zuflucht suchen bzw. Quartier beziehen. Wird dann das Feuer ohne vorheriges Umschichten des Stapels entzündet, verbrennen die Tiere dort ohne Fluchtmöglichkeit bei lebendigem Leib.
Üblicherweise um die Osterzeit (Osterfeuer) wird auf den oben genannten Umstand immer wieder durch Naturschutzvereine, Tierschutzverbände und auch durch die Feuerwehr selbst hingewiesen. Die Neufassung der Polizeiverordnung ist ein guter Anlaß, verbindlich festzulegen, daß Feuerstapel umgeschichtet gehören, um so Tierquälerei vorzubeugen.

Link ins AllRIS

Vorlage VI-DS-02248-NF-02-ÄA-03
Ursprungsvorlage der Stadtverwaltung

Status