Anfragen Ratsversammlung

Energie-Audit in Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen

Sachverhalt:
Bei der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden. Dies betrifft u.a. alle Eigenbetriebe und Unternehmungen, an denen öffentliche bzw. kommunale Träger mit mehr als 25% beteiligt sind.

Ich frage an:
1. Wieviele und welche Unternehmen mit städtischer Beteiligung oder kommunaler Trägerschaft sind nach Artikel 8 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) betroffen?

2. Wurden für diese Energieaudits Haushaltsmittel eingeplant? Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Für welche betroffenen Betriebe wurden solche Audits oder alternative Energiemanagementsysteme nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) bereits beauftragt?

4. Für welche betroffenen Betriebe wurden schon solche Audits oder alternative Energiemanagementsysteme nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) bereits erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen?

5. Inwiefern ist damit zu rechnen, daß die Stadt Leipzig und die betroffenen Unternehmen die o.g. gesetzlichen Verpflichtungen nicht innerhalb der Fristen erfüllen können wird? Ist für diesen Fall vorsorglich ein Budget für Strafzahlungen in den Haushalt eingestellt worden?

Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage ist ausreichend.

Link ins AllRIS

Antwort der Stadtverwaltung