Pressemitteilungen

Piraten-Stadträtin und Erwerbslosenverbände veröffentlichen interne Jobcenter-Anweisungen

Volle Mietzahlung für die Wohnung

Bild von Peter Stanic auf Pixabay

Aus den von Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, der Erwerbsloseninitiative Leipzig (ELO) e.V. und Sozialrechtsanwalt Dirk Feiertag jetzt veröffentlichten internen E-Mails und Arbeitsanweisungen der Stadt Leipzig an das Jobcenter geht hervor, dass nur diejenigen Hilfeempfänger die vollen Mietkosten erstattet bekommen, die noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Überprüfung der Bescheide stellen.

Gabelmann, die auch Mitglied im Beirat des Jobcenters ist, fordert hier Nachbesserungen:

„Die Stadtverwaltung könnte auch von Amts wegen eigenständig alle Bescheide überprüfen. Das Jobcenter weiß genau, welchen Hartz-IV-Empfängern noch Leistungen zustehen. Jetzt die Fehler der bisherigen Richtlinie auf die Bedarfsgemeinschaften abzuwälzen und nur auf Antrag zu reagieren, ist ganz offensichtlich rechtswidrig.“

Feiertag, ehemaliger OBM-Kandidat und Sozialrechtsanwalt, ergänzt:

„Ich lese aus den mir vorliegenden Dienstanweisungen ganz klar: wer bis zum Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2015 keinen Überprüfungsantrag stellt, etwa weil er die Rechtslage nicht kennt, geht nach dem Willen der Stadt leer aus. Nur diejenigen, die rechtlich gegen die Kürzung der anerkannten Unterkunftskosten vorgehen, bekommen die vollen Mietkosten rückwirkend erstattet.“

Genau diese Haltung ist jedoch für Kathrin Rösler, Vorstandsvorsitzende der Erwerbsloseninitiative Leipzig (ELO) e.V. unverständlich:

„Ich fordere die Stadt Leipzig dazu auf, Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 zu bewilligen – und zwar auch jenen, die juristisch weniger gut Bescheid wissen.“

Nach Schätzungen von Rösler sind ca. 10.000 Haushalte in Leipzig von der zu geringen Kostenübernahme betroffen. Die bisherige Richtlinie war mehrfach vor Sozialgerichten durchgefallen und musste neu gefasst werden.

Das Trio will sich jedoch nicht nur auf den guten Willen der Stadt verlassen und stellt gleichzeitig die gemeinsame Kampagne „CHECK2015“ vor: noch bis Heiligabend können Hilfesuchende sich an die Kanzlei fsn-recht von Dirk Feiertag wenden und dort kostenlos Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare erhalten.

Ein Musterschreiben ist auch auf den Internetpräsenzen der Stadträtin, der Kanzlei und der Erwerbsloseninitiative zu finden.

„Wer die Überprüfung selbst beantragt, sollte sich jedoch den Eingang des Antrags sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen.“

rät Feiertag.

Hinweis in eigener Sache
Mehr Infos, das Musterschreiben und alle Links gibt es hier.

Über

Leipzigerin aus Leidenschaft. Verliebt in die Stadt. Mutter eines Zirkuskaters. Kennt die beste Eisdiele der Stadt.