Übermorgen tagt die AG Entschädigungssatzung, die Vorschläge zur Anpassung der aktuellen Entschädigungssatzung an die reale Arbeitsbedingungen ausarbeiten soll. Die Entschädigungssatzung regelt, welche Pauschalen, Sitzungsgelder und sonstige Aufwandsentschädigungen alle ehrenamtlich tätigen Teile der Verwaltung jeweils erhalten. Dazu gehören Stadträte, Stadtbezirskbeiräte, Ortschaftsräte, Beiräte und das Jugendparlament.
Diese Eckpunkte habe ich in die Diskussion gegeben:
• Anhebung der Aufwandspauschale auf 400 bis maximal 450 Euro
• Beibehaltung der Mobilitätspauschale
• Beibehaltung des normalen Sitzungsgeldes für Ausschußsitzungen
• Anhebung des Sitzungsgeldes für Ratssitzungen auf ca. 75 Euro
Wenn überhaupt darüber nachgedacht wird, das Sitzungsgeld nicht mehr als Pauschalbetrag zu bezahlen, sondern an einen zeitlichen Aufwand zu koppeln, so bin ich für Pauschalbeträge, welche nach zeitlichem Aufwand gestaffelt sind. Nach meinem datenschutzrechtlichen Dafürhalten ist es hingegen gar keine Option, daß siebzig Stadträte dem Büro für Ratsangelegenheiten einzeln nachweisen müssen, welcher Tätigkeit sie nachgehen und welchen eventuellen Verdienstausfall sie dadurch hatten.
Außerdem sehe ich im Sinne der Gleichbehandlung die Abstufung zwischen Selbständigen, Angestellten und Hausfrauen/-männern sehr kritisch. Ich persönlich würde mir nicht anmaßen, zu beurteilen, ob die eine oder andere Gruppe mehr oder weniger Entschädigung verdient hat. Dann müssen wir zusätzlich noch anfangen zu schauen, wer sich auch abseits der eigentlichen Sitzungen engagiert etc. Das wäre dann ein Faß ohne Boden.
Für mich als Selbständige wäre die Dresdner Regelung auch nachteilig, da ich jeweils einen Verdienstausfall nachweisen müßte. Diesen kann ich faktisch nicht nachweisen, da ich ja Zeit hatte, mich auf meine Verpflichtungen als Stadträtin einzustellen und demzufolge meine gesamten künftigen Terminpläne daran ausrichte. Nach dieser Logik würde mir also gar kein Verdienstausfall entstehen, obwohl ich natürlich die für die Stadtratstätigkeit verbrauchte Zeit nicht für meine Selbständigkeit aufwenden kann. Aber daß der Stadtratsjob ein zeitintensiver ist, können ja alle Ehrenamtlichen nachvollziehen, da erzähle ich ja nichts Neues.
Insgesamt ist die Dresdner Regelung vom Grundsatz her ein netter Versuch, aber nicht ausgereift und zudem unnötig bürokratisch. Ich hoffe daher, daß sie nicht eins zu eins übernommen wird.
Übermorgen tagt die AG Entschädigungssatzung, die Vorschläge zur Anpassung der aktuellen Entschädigungssatzung an die reale Arbeitsbedingungen ausarbeiten soll. Die Entschädigungssatzung regelt, welche Pauschalen, Sitzungsgelder und sonstige Aufwandsentschädigungen alle ehrenamtlich tätigen Teile der Verwaltung jeweils erhalten. Dazu gehören Stadträte, Stadtbezirskbeiräte, Ortschaftsräte, Beiräte und das Jugendparlament.
Diese Eckpunkte habe ich in die Diskussion gegeben:
• Anhebung der Aufwandspauschale auf 400 bis maximal 450 Euro
• Beibehaltung der Mobilitätspauschale
• Beibehaltung des normalen Sitzungsgeldes für Ausschußsitzungen
• Anhebung des Sitzungsgeldes für Ratssitzungen auf ca. 75 Euro
Wenn überhaupt darüber nachgedacht wird, das Sitzungsgeld nicht mehr als Pauschalbetrag zu bezahlen, sondern an einen zeitlichen Aufwand zu koppeln, so bin ich für Pauschalbeträge, welche nach zeitlichem Aufwand gestaffelt sind. Nach meinem datenschutzrechtlichen Dafürhalten ist es hingegen gar keine Option, daß siebzig Stadträte dem Büro für Ratsangelegenheiten einzeln nachweisen müssen, welcher Tätigkeit sie nachgehen und welchen eventuellen Verdienstausfall sie dadurch hatten.
Außerdem sehe ich im Sinne der Gleichbehandlung die Abstufung zwischen Selbständigen, Angestellten und Hausfrauen/-männern sehr kritisch. Ich persönlich würde mir nicht anmaßen, zu beurteilen, ob die eine oder andere Gruppe mehr oder weniger Entschädigung verdient hat. Dann müssen wir zusätzlich noch anfangen zu schauen, wer sich auch abseits der eigentlichen Sitzungen engagiert etc. Das wäre dann ein Faß ohne Boden.
Für mich als Selbständige wäre die Dresdner Regelung auch nachteilig, da ich jeweils einen Verdienstausfall nachweisen müßte. Diesen kann ich faktisch nicht nachweisen, da ich ja Zeit hatte, mich auf meine Verpflichtungen als Stadträtin einzustellen und demzufolge meine gesamten künftigen Terminpläne daran ausrichte. Nach dieser Logik würde mir also gar kein Verdienstausfall entstehen, obwohl ich natürlich die für die Stadtratstätigkeit verbrauchte Zeit nicht für meine Selbständigkeit aufwenden kann. Aber daß der Stadtratsjob ein zeitintensiver ist, können ja alle Ehrenamtlichen nachvollziehen, da erzähle ich ja nichts Neues.
Insgesamt ist die Dresdner Regelung vom Grundsatz her ein netter Versuch, aber nicht ausgereift und zudem unnötig bürokratisch. Ich hoffe daher, daß sie nicht eins zu eins übernommen wird.