(K)Eine Million

FAQ zu (K)Eine Million

Das Bürgerbegehren

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Wie lautet die Frage, die im Bürgerentscheid allen Leipzigern vorgelegt wird?

Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 17.09.2014 unter dem Aktenzeichen DS – 00128/14 beschlossen, den Katholikentag 2016 in Leipzig mit einer Million Euro zu unterstützen. Sind Sie dafür, dass dieser Beschluss aufgehoben wird?

Was genau kritisiert ihr eigentlich?

Wir kritisieren hauptsächlich die vier folgenden Punkte:

Trennung von Kirche und Staat
Wenn der Staat in Form des Bundes, Landes oder der Stadt diesen Katholikentag finanziert, dann muß er dies wegen der Gleichbehandlung auch für alle anderen Glaubensgemeinschaften und weltanschaulichen Gruppierungen machen. Nicht nur, daß wir damit in die Schwierigkeit kommen, auch zweifelhaftere Organisationen zu unterstützen – wir haben damit außerdem auch ein massives finanzielles Problem.

Die Amtskirchen werden bereits heute durch den Staat auf vielfältige Weise mehr als unterstützt. Der Katholikentag dient durch seine Aktivitäten auch der Missionsarbeit – kirchliche Mitgliederwerbung zu finanzieren ist nicht Aufgabe staatlicher Einrichtungen.

Wirtschafts- und Tourismusförderung
Diese Bereiche werden bereits jetzt durch die Stadt gefördert. Hierzu braucht es keinen Umweg über irgendein Event. Natürlich haben solche Veranstaltung Werbecharakter und es könnten dadurch in der Folge mehr Menschen auf Leipzig als interessante Stadt aufmerksam werden, aber genau diese Effekte wurden bereits durch die bestehenden Förderungen erreicht.

Die Gelder, die die Besucher hierlassen, fließen aber eben genau nicht zurück in die Stadtkasse, sondern in alle möglichen Kanäle, von denen kaum welche hier in der Stadt angesiedelt sind: Hotels, Supermärkte, Restaurants und Läden gehören in vielen Fällen zu nationalen oder internationalen Ketten.

Finanzierung
Bisher war bei Kirchentagen eine Drittelfinanzierung üblich: ein Drittel die Amtskirche, ein Drittel die katholischen Laienvereinigungen, das letzte Drittel der Staat. Nach bisherigen Informationen scheint es diesmal anders zu sein, denn vom veranschlagten Budget von knappen zehn Millionen Euro soll der Staat schon fast die Hälfte aufbringen: eine halbe Million der Bund, drei Millionen das Land und die letzte Millionen von der Stadt Leipzig.

Unklar bleibt, wofür eine so kurze Veranstaltung von wenigen Tagen zehn Millionen Euro Budget verwendet und benötigt.

Transparenz und Entscheidungsfindung
Die anstehende Entscheidung wurde vorab kaum kommuniziert, eine öffentliche Debatte fand nicht statt. Erst durch massive Proteste zum Termin der ersten Abstimmung (Juli 2014) wurde das Thema der Öffentlichkeit bekannt.

Die ursprüngliche Beschlussvorlage war mangelhaft, sie enthielt beispielsweise keine Auflistung der Für- und Gegenpositionen. Ebenfalls wurde nicht geprüft, ob alternative Wege der Finanzierung denkbar gewesen wäre wie z.B. Ausgeben von ÖPNV-Tickets, kostenloses Überlassen von ohnehin vorhandenen städtischen Veranstaltungslocations, Wegfall von Gebühren und Genehmigungen etc.

Zudem wurde in der betreffenden Stadtratssitzung thematisiert, dass es bereits im Vorfeld eine Zusage des Oberbürgermeisters über die Fördersumme gegeben habe. Zusammen mit der sehr dünnen Beschlussvorlage haften der Entscheidung einige Makel an.

Wer unterstützt euer Anliegen?

Die Parteien, Institutionen, Initiativen und öffentlichen Personen, die uns unterstützen, sind:
Juliane Nagel, Landtagsabgeordnete und Stadträtin für Die Linke Sachsen
Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin der Stadt Leipzig für die Piratenpartei
Studentenrat der Universität Leipzig
Lesben- und Schwulenverband Sachsen
Piratenpartei Leipzig
Die Linke Leipzig
Die PARTEI Leipzig

Warum macht ihr so ’n Aufwand und startet nicht lieber ne Online-Petition?

Petitionen sind ja genauso beliebt wie nutzlos 😉 Eine Petition ist eine Bitte der Bürger an den jeweiligen Stadtrat. Diese Petition kann behandelt werden, muss sie aber nicht. Man kann ihr Folge leisten, muss man aber nicht.

Ein Bürgerbegehren ist eine eindeutige Kampfansage an den Stadtrat, dass einem als Bürger etwas nicht passt und dass man gedenkt, es zu ändern. Mittels eines Bürgerbegehrens kann man den Stadtrat zwingen, eine bestimmte Frage allen Leipziger Wahlberechtigten zur Entscheidung vorzulegen.

Das Bürgerbegehren ist also ein legitimes politisches Instrument, was genauso im Kommunalrecht vorgesehen ist. Deswegen muss es auch bestimmten rechtlichen Vorgaben folgen.

Ich will euch was spenden!

Super! Wir können jeden Cent dringend gebrauchen.

Bitte überweist Spenden auf folgendes Konto:
Piratenpartei Leipzig
Deutsche Skatbank
IBAN DE49830654080004798627
BIC GENODEF1SLR

Ganz wichtig: als Verwendungszweck gebt bitte „Keine Million“ an, damit wir das Geld auch sicher zugeordnet bekommen!

Da wir kein Verein sind, haben wir kein eigenes Konto und dürfen leihweise das der Piraten benutzen. Daher ist der Verwendungszweck auch so wichtig.

Alternativ könnt ihr auch zu einem der Termine, zu denen wir voraussichtlich sammeln, vorbeikommen und uns ein bißchen Geld in die Hand drücken 😉

Warum braucht ihr so viele Daten von mir und was passiert mit denen?

Wir verstehen, wenn euch vielleicht etwas mulmig ist, so viele Informationen von euch preiszugeben.

Zunächst regelt die Sächsische Gemeindeordnung, wer überhaupt am Bürgerentscheid teilnehmen darf; das ist kurz gefasst derjenige Personenkreis, der auch in Kommunalwahlen wahlberechtigt ist, also Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes, wenn sie seit mindestens drei Monaten in Leipzig gemeldet sind.

Wenn die Unterschriftenlisten abgegeben sind, wird von der Stadt Leipzig anhand des Melderegisters geprüft, ob die Person, die unterschrieben hat, teilnahmeberechtigt ist, und zwar für jede einzelne Stimme. Daher ist es notwendig, nicht nur den Namen, sondern auch die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben. Das Geburtsdatum dient der Feststellung, daß die Person volljährig ist (Voraussetzung für die Wahlberechtigung), und hilft, falls die Adressdaten schwierig zu lesen sind.

Die Sächsische Gemeindeordnung schreibt auch die Schriftform vor und schließt die elektronische Form der Stimmabgabe explizit aus, daher können Unterschriften nur auf den vorgegebenen Listen und Postkarten gesammelt werden.

Die Menschen, welche die Unterschriften und/oder die ausgefüllten Listen sammeln, sind informiert, die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten sorgsam zu verwahren und auf gar keinen Fall Kopien anzufertigen, auch und besonders nicht von einzelnen Datensätzen. Tatsächlich kontrollieren können wir dies aber nicht, so daß ein gewisses Maß an Vertrauen in die Vertrauenswürdigkeit der Unterschriftensammler erforderlich ist.


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Leipzigerin aus Leidenschaft. Verliebt in die Stadt. Mutter eines Zirkuskaters. Kennt die beste Eisdiele der Stadt.